Urlaub mit Hund in Schladming-Dachstein
Wandern & Spazieren
Mit rund 1.000 Kilometern an Wanderwegen und 300 Bergseen in der Schladming-Dachstein Region, bieten sich zahlreiche Wanderungen, die auch für Vierbeiner geeignet sind. Jedoch bitten wir dich auf den markierten Wegen zu bleiben und deinen Hund an die Leine zu nehmen. Wir müssen dich darauf hinweisen, dass der Alpinsteig Höll zum Riesachsee wegen der vielen Stiegen und teils steilen Leitern nicht für Hunde geeignet ist. Zudem gilt bei Wanderungen im Talschluss des Obertales ab Eschachalm (zB zum Duisitzkarsee oder zur Keinprechthütte), zum Moaralmsee/Gumpental, im Ramsauer Almengebiet von der Neustattalm zur Bachlalm sowie im Sölktal von der Trogermühle in Mössna in Richtung Knallalm ein Hundeverbot, welches wir dich bitten zu respektieren!
Für gemütliche Spaziergänge mit Hund findest du in der Region viele geeignete Wege. Entlang der Routen stehen Hundestationen mit Sackerln bereit – bitte nutze diese und entsorge den Hundekot ordnungsgemäß. In der gesamten Steiermark gilt außerdem Leinenpflicht.
Im Winter bitten wir dich, die präparierten Langlaufloipen nicht zu betreten und stattdessen die ausgewiesenen Winterwanderwege zu nutzen.
Hundefreundliche Unterkünfte
Hier findest du unsere Unterkünfte, wo Haustiere willkommen sind. Falls nicht explizit erwähnt, bitte vorher mit den Vermietern abklären, ob der Hund alleine im Zimmer bleiben darf.
Richtiger Umgang mit Weidevieh
Für ein konfliktfreies Miteinander auf Almen und Weiden gilt es ein paar Empfehlungen zu beachten - speziell wenn man mit Hunden unterwegs ist. Hier einige Tipps für Mensch und Hund, denn es liegt in der Eigenverantwortung aller Wanderer und Mountainbiker, sich vorausschauend und respektvoll auf Almen und Weiden zu bewegen. Allfällige Hinweis- und Informationstafeln sind bitte unbedingt zu beachten!
Wissenswertes rund um den Urlaub mit Hund
- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung).
- Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt). Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern.
Ja, Hunde dürfen in allen Planai-Bussen und bei den Ramsauer Verkehrsbetrieben mitfahren. Bitte beachte:
- In allen Bussen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
- Ein Maulkorb kann in den Planai-Bussen erworben werden.
- Kleine Hunde, die auf dem Schoß mitfahren, sind bei den Planai Bussen kostenlos.
- Größere Hunde zahlen bei den Planai Bussen 50 % des normalen Fahrpreises.
- Assistenz- und Blindenhunde fahren bei den Planai Bussen gratis.
Angeleint darfst du deinen Hund bei folgenden Badeseen mit auf die Liegewiese nehmen, ins Wasser jedoch nicht:
- Freizeitanlage Donnersbach
- Freizeitanlage Donnersbachwald
- Freizeitanlage Irdning
- Gipfelbad Riesneralm
- Freizeitpark „Ramsau-Beach“
Wenn dein Vierbeiner dennoch Abkühlung sucht, findest du in der Region zahlreiche kleine bäche und stellen, an denen sich dein hund im wasser erfrischen kann.
Bei Pistenskitouren mit Hund gilt folgendes zu beachten:
- Der Aufstieg und die Abfahrt erfolgen auf eigene Gefahr.
- Hunde müssen stets an einer kurzen Leine geführt werden und dürfen nicht freilaufen – weder beim Aufstieg noch bei der Abfahrt.
- Hundekot ist unbedingt einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bitte beachte, dass Hunde auf den Skipisten und Loipen in Schladming-Dachstein grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Eine Ausnahme bilden die Loipen im Sölktal – hier darfst du deinen Hund mitnehmen, allerdings gilt gesetzliche Leinenpflicht.