Hauser Kaibling 4-Berge Skischaukel

Hauser Kaibling – dein perfekter Einstieg ins Skierlebnis
Der Hauser Kaibling ist dein idealer Ersteinstieg in die 4-Berge-Skischaukel Schladming-Dachstein. Mit seiner Parkplatzgarantie, modernster Infrastruktur und ausgezeichneten Pisten steht einem unvergesslichen Skitag nichts im Weg.
Das macht den Hauser Kaibling besonders:
- Zwei Talabfahrten führen direkt zur 8er-Gondelbahn – mit Skidepot, Sportshop, Skischule und allen Services an einem Ort.
- Wollis Kids Park: 24.000 m² großes Übungsgelände im Tal für die ersten Schwünge.
- XXL Funslope: 1.460 m voller Spaß und Action für Groß und Klein.
- 15 urige Skihütten – alle mit Bedienung – laden zum Einkehrschwung ein.
- Am höchsten Punkt der Skischaukel (2.015 m) erwartet dich ein atemberaubender Ausblick.
- Die Genussinsel mit 360°-Panoramaliegen ist dein Platz zum Relaxen zwischen den Abfahrten.
- Breite, bestens präparierte Pisten machen den Hauser Kaibling zum Favoriten für Genießer und sportliche Skifahrer.
Tipp: Der Hauser Kaibling ist dein direkter Einstieg in das grenzenlose Skierlebnis der 4-Berge-Skischaukel – von Haus im Ennstal bis Reiteralm.
Betriebszeiten 2025/26
So ist der Hauser Kaibling in der kommenden Wintersaison für dich da:
Saisonstart | Saisonende |
sobald es die Schneelage erlaubt | 12. April 2026 |
Piste- und Anlageöffnungszeiten
Lifte und Seilbahnen | Beginn | Ende |
Seilbahn | 08:15 Uhr | 17:00 Uhr |
Sesselbahnen | 08:30 Uhr | 16:00 Uhr |
Gipfelbahn & Alm 6er | 08:45 Uhr | 15:45 Uhr |
Kassen | 08:00 Uhr | 17:00 Uhr |
Bergrettung | 08:00 Uhr | 18:00 Uhr* |
Pistenöffnungszeiten | 08:30 Uhr | 17:30 Uhr |
*letzte Kontrollfahrt
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
Sicherheitshinweise
Pistensperre: Um euch täglich ein unvergessliches Skierlebnis bieten zu können werden nach Betriebsschluss alle Pisten im Zeitraum zwischen 17.30 bis 08.30 Uhr gesperrt!
In diesem Zeitraum werden Pistenpräparierungen und Beschneiungsarbeiten durchgeführt.
ACHTUNG: Seile kreuzen die Pisten!
Skitourengehen verboten! Aus Sicherheitsgründen ist das Begehen der Skipisten mit Tourenskiern generell (24h) strengstens verboten! Bei Zuwiderhandeln erfolgt eine Besitzstörungsklage! Wir bitten um dein Verständnis!